Allgemeine Geschäftsbedingungen der Extra-net24 AG für die Planung, Kalkulation, Anfertigung und Erwerb von Innenausbauteilen (Möbelbauteilen) im Fernabsatz über das B2B-Internetportal www.extranet24.de

§1 Vertragsgegenstand; Geltungsbereich

  1. Extra-net24 AG (Anbieterdaten siehe Impressum) ist Anbieter des B2B-Internetportals www.extranet24.de (nachfolgend Anbieter oder Portal genannt) und bietet Schreinereien, Handwerksbetrieben und anderen Unternehmern (Kunden) über dieses Portal die Planung, Kalkulation von Möbelbauteilen, insbesondere Innenausbauteilen und den anschließenden Erwerb dieser vom Anbieter mittels CNC-Technologie hergestellten Innenausbauteile (Möbelbauteile) an. Darüber hinaus kann Fachschulen aus dem Bereich Tischler/Schreiner, Holztechniker auf Antrag für Schulungszwecke ein Zugang ohne Bestellmöglichkeit eingerichtet werden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden und für die Fachschulen sinngemäß mit dem ersten Zugriff auf die im Portal bereitgehaltenen Inhalte, Möbelbauteile und Leistungen. Diese AGB werden durch den Datenschutzhinweis jeweils in seiner aktuellen Fassung im Portal ergänzt.
  3. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Kunden sind berechtigt, die im Portal bereitgehaltenen Leistungen sowie die angebotenen Möbelbauteile nach den folgenden Bestimmungen zu erwerben und zu nutzen.

§2 Nutzungsvoraussetzungen; Registrierung; Zustandekommen von Verträgen über den Erwerb von Möbelbauteilen und Leistungen

  1. Voraussetzung für die Planung und Kalkulation und den Erwerb von Möbelbauteilen auf www.extranet24.de ist die Registrierung des Kunden. Der Kunde füllt hierzu ein Registrierungsformular online aus und sendet dieses an den Anbieter, wobei er die Geltung dieser AGB durch Mausklick anerkennt. Der Kunde hat bei der Registrierung Angaben über seinen Status als Unternehmer bzw. als Fachschule zu machen; sämtliche Angaben haben der Wahrheit zu entsprechen.
  2. Ein Anspruch des Kunden oder der Fachschule auf Zulassung zur Nutzung des Portals und auf Inanspruchnahme von Leistungen und Lieferungen besteht nicht.
  3. Die Präsentation der Möbelbauteile im Portal stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung von Möbelbauteilen durch den Kunden ist ein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne.
  4. Der Kunde hat die Möglichkeit online Möbelbauteile zu planen, zu kalkulieren und auszuwählen und in seinen Warenkorb zu legen. Solange sich die Möbelbauteile in seinem Warenkorb befinden, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine getroffene Auswahl zu erweitern, zu verändern oder zu löschen. Erst mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Sollten die Möbelbauteile längere Zeit (> 1 Tag) im Warenkorb verweilt haben, ist eine Bestellung erst nach einem zu vorigen Aktualisieren der einzelnen Positionen des Warenkorbs möglich, damit ggf. zwischenzeitlich eingetretene Änderungen bzgl. Lieferung, Material und/oder Preis berücksichtigt werden.
  5. Während der Bearbeitung des Warenkorbes hat der Kunde ständig die Möglichkeit durch Anklicken des PDF Symboles mit der Bezeichnung „Angebot“ sich ein Angebot des Anbieters auszudrucken.Nach der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit durch Anklicken des PDF Symboles „Auftragsbestätigung“ sich die verbindlich abgegebene Bestellung, die Auftragsbestätigung des Anbieters auszudrucken.
  6. Nach Verlassen der Bestellebene bleibt die Bestellung des Kunden im Internet für ihn abrufbar. Der Anbieter speichert und verwendet die ihm so übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Vertrages.
  7. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich (Bestellbestätigung). Die Bestätigung erfolgt an die vom Kunden bei seiner Anmeldung im Portal hinterlegten E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kundenangebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Ein Vertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Möbelbauteile zustande.

§3 Preise; Verpackungs- und Versandkosten; Transportkosten; Abrechnungsdaten

  1. Es gelten jeweils die sich aus der Planung kalkulierten und aus dem Portal (aktualisierten Warenkorb) ersichtlichen Preise, soweit sie in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der angegeben Verpackungs- und Versand- bzw. Transportkosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten, soweit für das Inkasso erforderlich, an Dritte weiter zu leiten.

§4 Zahlung; Verzug

  1. Alle Rechnungen des Anbieters sind grundsätzlich sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  2. Sofern der Kunde bei Warenlieferung in Annahmeverzug gerät, ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen Leistung, insbesondere der Warenlieferung zu verlangen.
  3. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so kann der Anbieter Vorauszahlungen oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung des Vertrages verweigern. Bei Weigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag auf dem Konto des Anbieters endgültig gutgeschrieben wurde.
  5. Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter ist zulässig.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Möbelbauteile im Eigentum des Anbieters. Verarbeitung oder Umbildung der Möbelbauteile erfolgt stets für den Anbieter, jedoch ohne Verpflichtung des Anbieters. Sollte das Eigentum des Anbieters an den veräußerten Möbelbauteilen durch Verbindung, Einbau oder Vermengung erlöschen, so wird bereits jetzt zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der nunmehr einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes auf den Anbieter übergeht. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für den Anbieter unentgeltlich. Möbelbauteile, an der dem Anbieter Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, allerdings nur so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden vom Kunden bereits heute sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter abgetreten. Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und den Anbieter unverzüglich vom Zugriff des Dritten benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten oder Schäden am Vorbehaltsgut trägt der Kunde.
  3. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder aber ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte an sich selbst zu verlangen. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Anbieter liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vertragsgegenstände trägt der Kunde.

§6 Gegenstand und Form der Erfüllung (Abholung oder Lieferung)

  1. Der Anbieter ist lediglich zur Eigentumsübertragung der Möbelbauteile verpflichtet. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung zur Montage. Die Lieferung oder die Abholung der Möbelbauteile erfolgt nach den in der jeweiligen Auftragsbestätigung dargestellten Konditionen.
  2. Sofern Abholung vereinbart ist, sind die Möbelbauteile vom Kunden am Sitz des Anbieters oder nach Bestimmung des Anbieters von einem anderen Ort in der Bundesrepublik Deutschland auf eigene Kosten abzuholen.
  3. Sofern Lieferung angegeben ist, erfolgt die Lieferung von Möbelbauteilen grundsätzlich ab dem Lager des Anbieters an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, die Möbelbauteile auch von jedem anderen Ort aus an den Kunden zu versenden.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Möbelbauteile geht mit der Auslieferung der Möbelbauteile an eine geeignete Transportperson über.

§7 Lieferfrist; Lieferverzug

  1. Die zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung (Abschlagszahlung; Vorschusszahlung).
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Möbelbauteile zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/Lager verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  3. Soweit der Anbieter an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse gehindert wurde, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
  4. Liegt eine vom Anbieter verschuldete Lieferverzögerung vor, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung zu gewähren, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist vom Anbieter nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

§8 Sachmängelgewährleistung; Untersuchungs- und Rügepflicht; Abtretungsausschluss; Verjährung

  1. Die Möbelbauteile werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln nach den vom Kunden eigenverantwortlich erhobenen und im Portal eingegebenen – vom Anbieter ungeprüften – Aufmaß- und Mengendaten geliefert. Für Mess- und Mengenermittlungsfehler des Kunden übernimmt der Anbieter keinerlei Verantwortung, Gewährleistung und/oder Haftung.
  2. Werden Montage- und Pflegeanweisungen des Anbieters nicht befolgt, Änderungen an den Möbelbauteilen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Befestigungsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Möbelbauteile, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  3. Der Kunde muss der Kundendienstleitung des Anbieters Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Möbelbauteile schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Möbelbauteile in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die Genehmigung betrifft nur den Mangel, welcher nicht gerügt worden ist. Bezüglich dieses Mangels kann der Kunde keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Möbelbauteile einen Mangel aufweisen, bietet der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten an, dass:
    a) das mangelhafte Teil durch eine Austauschlieferung ersetzt wird;
    b) das mangelhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Anbieter geschickt wird;
    c) der Kunde das mangelhafte Teil bereithält und ein Servicemitarbeiter des Anbieters zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur/Austausch vorzunehmen.
    Falls der Kunde verlangt, dass Austauschlieferungen oder Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Anbieter diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Anbieters zu bezahlen sind.
  5. Schlägt die Austauschlieferung oder Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Soweit nicht anders vereinbart, stehen Ansprüche wegen Mängel gegen den Anbieter nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
  8. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung der Möbelbauteile an die vom Kunden genannte Adresse. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Teillieferung, sofern durch den Kunden eine Nutzung der Teillieferung erfolgt.

§9 Haftung; Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, wobei die Haftung in der Summe auf das Fünffache des Vertragsentgelts begrenzt ist. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in § 9 Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Anbieters entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§10 Verfügbarkeit des Portals und der Leistungen; Haftung für Datenverlust in Warenkörben

  1. Das Portal und die über das Portal angebotenen Planungs- und Kalkulationsleistungen werden ohne jegliche Zusicherung in Bezug auf die Verfügbarkeit bereitgestellt.
  2. Im Einklang zu den Haftungsregelungen des § 9 dieser AGB, haftet der Anbieter nicht für Verluste von den im Portal hinterlegten Daten des Kunden, wie u.a. Planungs-, Kalkulations-, Endkunden- und Kalenderdaten, wenn der Datenverlust auf höhere Gewalt oder aufgrund technischer Probleme zurückzuführen ist, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegen.

§11 Urheberrechte an Unterlagen und erstellten Dokumenten und 3-D-Darstellungen

  1. Sofern der Kunde keine Bestellung abgibt oder nicht zahlt, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte des Anbieters an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vorbehalten.
  2. Soweit Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dem Urheberrecht / Copyright unterliegen, dürfen sie unter den Voraussetzungen von § 11 Abs. 1 nicht, auch nicht teil- oder auszugsweise, veröffentlicht, anderen zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt oder veröffentlicht werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die auf den Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen.

§12 Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr; Ausschluss von § 312g Abs. 1, S. 1, Nrn. 1-3, S. 2 BGB

  1. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit diese AGB in wiedergabefähiger Form im Downloadbereich des Portals als Datei herunterzuladen und zu speichern.
  2. Dem Kunden stehen auf dem Portal umfangreiche Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsweise des Portals wie bspw. FAQ zur Verfügung. Im Übrigen wird die Anwendung von § 312g Abs .1, S. 1, Nrn. 1-3, S. 2 BGB ausgeschlossen.

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Anbieters ist der jeweilige Abgangsort der Möbelbauteile, für die Zahlung des Kunden der Sitz des Anbieters in Weiterstadt bei Darmstadt.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Der deutsche Vertragstext dieser AGB und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.
  4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen.

§14 Ergänzungen bei Zahlungsabwicklung über die AKTIVBANK AG

  1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
  3. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
  4. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Pforzheim.
  5. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  6. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
  7. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20-22, 75179 Pforzheim, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen.
  8. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.